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04
Stufe 04 · Expertise

Übernahme von VEFK-Tätigkeiten

Als verantwortliche Elektrofachkraft übernehme ich persönlich die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den vertraglich festgelegten elektrotechnischen Bereich Ihres Unternehmens – schriftlich beauftragt und mit klar abgegrenzten Pflichten.

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Schriftliche Beauftragung und Elektrosicherheitsorganisation – Illustration, KI-unterstützt erstellt

Worum es geht

Wer elektrische Anlagen betreibt, braucht eine Elektrosicherheitsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten. Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt dabei die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den ihr übertragenen elektrotechnischen Bereich. Fehlt eine geeignete Person im eigenen Haus, kann diese Funktion extern übernommen werden.

Wichtig: Die Gesamtverantwortung des Unternehmers – insbesondere Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten – bleibt bestehen. Übertragen werden einzelne Pflichten nach § 13 DGUV Vorschrift 1 und § 13 Abs. 2 ArbSchG – schriftlich, mit festgelegtem Verantwortungsbereich und festgelegten Befugnissen.

Leistungsumfang

  • Schriftliche Bestellung als externe VEFK nach DIN VDE 1000-10
  • Aufbau oder Prüfung der Elektrosicherheitsorganisation
  • Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für elektrotechnische Arbeiten
  • Festlegung und Überwachung der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 und § 3 Abs. 6 BetrSichV
  • Auswahl, Unterweisung und Beauftragung von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Betreiberpflichten

Ergebnis

Sie erhalten eine schriftliche Bestellung mit klar beschriebenen Pflichten, eine dokumentierte Organisation, ein Prüfkonzept sowie regelmäßige Begehungen und Berichte.

Typische Anlässe

  • Kein eigenes Elektrofachpersonal mit Führungsverantwortung
  • Vakanz der bisherigen VEFK
  • Aufbau einer neuen Organisation, etwa an einem neuen Standort
  • Feststellungen aus Audits, Versicherer- oder Behördenprüfungen