Übernahme von VEFK-Tätigkeiten
Als verantwortliche Elektrofachkraft übernehme ich persönlich die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den vertraglich festgelegten elektrotechnischen Bereich Ihres Unternehmens – schriftlich beauftragt und mit klar abgegrenzten Pflichten.
Worum es geht
Wer elektrische Anlagen betreibt, braucht eine Elektrosicherheitsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten. Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt dabei die Fach- und Aufsichtsverantwortung für den ihr übertragenen elektrotechnischen Bereich. Fehlt eine geeignete Person im eigenen Haus, kann diese Funktion extern übernommen werden.
Wichtig: Die Gesamtverantwortung des Unternehmers – insbesondere Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten – bleibt bestehen. Übertragen werden einzelne Pflichten nach § 13 DGUV Vorschrift 1 und § 13 Abs. 2 ArbSchG – schriftlich, mit festgelegtem Verantwortungsbereich und festgelegten Befugnissen.
Leistungsumfang
- Schriftliche Bestellung als externe VEFK nach DIN VDE 1000-10
- Aufbau oder Prüfung der Elektrosicherheitsorganisation
- Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für elektrotechnische Arbeiten
- Festlegung und Überwachung der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 und § 3 Abs. 6 BetrSichV
- Auswahl, Unterweisung und Beauftragung von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Unterstützung bei der Erfüllung der Betreiberpflichten
Ergebnis
Sie erhalten eine schriftliche Bestellung mit klar beschriebenen Pflichten, eine dokumentierte Organisation, ein Prüfkonzept sowie regelmäßige Begehungen und Berichte.
Typische Anlässe
- Kein eigenes Elektrofachpersonal mit Führungsverantwortung
- Vakanz der bisherigen VEFK
- Aufbau einer neuen Organisation, etwa an einem neuen Standort
- Feststellungen aus Audits, Versicherer- oder Behördenprüfungen